AGB
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen sowie Leistungen im Bereich der Konzeption, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zwischen Eno Thiemann und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Eno Thiemann in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichende von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Eno Thiemann ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Die Angebote von Eno Thiemann sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn Eno Thieman die Vereinbarung schriftlich bestätigt hat. Dies schließt auch fernmündliche sowie Verträge und Auftragsbestätigungen per E-Mail ein, die ebenso bindend sind.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen sowie Konzepte und Textprodukte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Eno Thiemann weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.2 Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber Eno Thiemann eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
2.3 Eno Thiemann überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eno Thiemann bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Eno Thiemann und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5 Eno Thiemann hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken im Bereich Grafikdesign (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Eno Thiemann eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
2.6 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen sowie Konzepte und Textprodukte) von Eno Thiemann sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Eno Thiemann stehen damit insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.7 Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Eno Thiemann.
2.8 Über den Umfang der Nutzung steht Eno Thiemann ein Auskunftsanspruch zu.
2.9 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten Eno Thiemanns formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der Einwilligung von Eno Thiemann.
3. Vergütung und Zahlungen
3.1 Die Vergütungen sind im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit, zahlbar ohne Abzug.
3.2 Die vereinbarte Vergütung ist zu 50% bei Auftragserteilung fällig. Die restlichen 50% sind bei Fertigstellung der gestalterischen Leistung (z.B. Abschluss der Gestaltung bei einer Website, Abnahme eines Werbekonzeptes oder –textes, Übergabe der druckfertigen Daten nach Endabnahme, nicht aber erst bei Fertigstellung von Druckerzeugnissen) fällig. Werden die Entwürfe und anderen Arbeiten in Teilen abgenommen, so werden die letzten 50% der Vergütung entsprechend der Teilabnahmen aufgeteilt und insoweit mit der Teilabnahme fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Eno Thiemann weitere Abschlagszahlungen verlangen.
3.3 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist Eno Thiemann berechtigt, den Zugriff zu Internetseiten bzw. anderen Dienstleistungen bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Geht der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, ist Eno Thiemann berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen eventuellen Schadensersatz geltend zu machen.
3.4 Bei Zahlungsverzug kann Eno Thiemann Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
3.5 Werden die Entwürfe und erstellten Materialien erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.6 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen und Textproben ist nicht berufsüblich.
3.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen sowie Zuarbeiten haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.
4. Fremdleistungen und Nebenkosten
4.1 Eno Thiemann ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Eno Thiemann hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfs- und Konzeptionsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz, Muster) sind gesondert zu erstatten.
4.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und/oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Fahrtkosten bei Benutzung
- der Bahn in Höhe des Fahrpreises 1. Klasse
- des Pkw in Höhe von 0,30 EUR/km
berechnet.
5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen sowie Konzepten und Textprodukten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Eno Thiemann spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6. Herausgabe von Daten
6.1 Eno Thiemann ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Eno Thiemann ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2 Hat Eno Thiemann dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung von Eno Thiemann verändert werden.
6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4 Eno Thiemann haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Eno Thiemann ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Eno Thiemann legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung bzgl. Designaufträgen Korrekturmuster vor. Die Ausführung wird erst begonnen, wenn der Auftraggeber das Korrekturmuster schriftlich genehmigt hat. Mit der Genehmigung des Korrekturmusters übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild, Konzept und Gestaltung.
7.2 Soll Eno Thiemann bzgl. Designaufträgen die Produktionsüberwachung durchführen, schließen Eno Thiemann und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Eno Thiemann die Produktionsüberwachung durch, entscheidet Eno Thiemann nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten im Bereich Grafikdesign überlässt der Auftraggeber Eno Thiemann zehn einwandfreie Muster unentgeltlich, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von 2%.
8. Haftung
8.1 Eno Thiemann haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgennommen sind Schäden aus der Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht) sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.3 Eno Thiemann haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Design- und Textarbeiten. Er ist jedoch dazu verpflichtet, bei Kenntnis den Auftraggeber über rechtliche Risiken zu informieren. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, Logos und Gestaltungen sowie Textprodukte auf Ähnlichkeit und potentielle Verwechslungsgefahr, also einer eventuellen Kollision mit Rechten Dritter, zu überprüfen.
8.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Eno Thiemann geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8.6 Soweit Eno Thiemann auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Eno Thiemann nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
8.7 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Eno Thiemann, stellt er Eno Thiemann von der Haftung frei.
8.8 Im Falle der Veröffentlichung von Webseiten oder stellt der Auftraggeber Eno Thiemann von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den Server frei. Für den Inhalt der Seiten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Dies gilt auch für andere redaktionelle Produkte wie Pressemeldungen und Informationsbroschüren, für deren Inhalt ebenso der Auftraggeber zu verantworten ist.
8.9 Bei der Erstellung und der Weitergabe von Produkten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Werbung besteht seitens Eno Thiemanns keinerlei Haftung für eine ausbleibende oder beschränkte Platzierung in den Medien oder Unwirtschaftlichkeit der Werbe- und Öffentlichkeitsarbeitsaktivitäten.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Eno Thiemann Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
9.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Eno Thiemann eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Eno Thiemann auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Eno Thiemann übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Eno Thiemann im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
10.2 Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag im übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht Verbraucher ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Eno Thiemann als Gerichtsstand vereinbart.
